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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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§ 1 Geltungsbereich / Grundlegendes 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingen (nachstehend auch AGB genannt) gelten zwischen Kamera-Kastl, Verena Schreiner, Beethovenstr. 14, 93426 Roding (nachstehend auch „Vermieter“ genannt) und dem Aufftraggeber (nachstehend auch „Mieter“ genannt).

 

Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Sie gelten als akzeptiert, sofern diese bei Vertragsabschluss nicht widersprochen wurde. 

Ergänzende, entgegenstehende oder von den AGBs abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn der Vermieter diese schriftlich zugestimmt hat. 

 

 

§ 2 Mietgegenstand

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Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der mobilen Fotobox „Kamera-Kastl“ sowie des Zubehörs (nachfolgend auch „Mietgegenstand“ genannt) gegen Entgelt. 

Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für die Dauer der Mietzeit sowie für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. 

 

 

§ 3 Vertragsabschluss

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Der Mieter kann eine Anfrage jederzeit per Email,  Post, Telefon oder persönlich an den Vermieter erstellen. In jedem Fall wird der Vertragsabschluss mit einer Auftragsbestätigung des Vermieters per Email oder Brief bestätigt. Diese beinhaltet de Umfang, Ort und Ausführungen der vereinbarten und zu erbringenden Leistungen. Der Vermieter behält sich vor, den geschlossenen Vertrag zu jedem Zeitpunkt stornieren zu können. In diesem Fall ist der entrichtete Mietpreis teilweise oder vollständig zu erstatten. 

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Der Vertragsabschluss kommt mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters per Email oder Brief zustande. Diese beinhaltet den Umfang, Ort und Ausführungen der vereinbarten und zu erbringenden Leistungen. 

Bei Vertragsrücktritt des Mieters hat der Vermieter Recht auf nachstehende Stonierungskosten: 

 

bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag      50 % des Gesamtpreises

bis 10 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag      70  % des Gesamtpreises

bis 3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag        100 % des Gesamtpreises. 

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Der Widerruf ist schriftlich an folgende Adresse zu richten: 

Verena  Schreiner, Beethovenstr. 14, 93426 Roding, Emai: Kamera-Kastl@gmx.de

 

 

§4 Mietzeitraum 

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Der Mietzeitraum beginnt mit der Anlieferung des Mietgegenstandes beim Mieter bzw. am Veranstaltungsort.

Der Mietzeitraum endet nach vereinbarter Buchungszeit. Erst durch die finale Abholung durch den Vermieter erlischt die Fürsorge - und Haftungspflicht des Mieters ggü. des vereinbarten Mietgegenstandes.  

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§ 5 Preise 

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Eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Betrages ist ab Reservierung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Geht die Anzahlung innerhalb dieser Zeit nicht ein, wird die Reservierung storniert. Der Restbetrag ist vor dem Veranstaltungstag in Bar oder per Überweisung / Paypal an den Vermieter zu entrichten. 

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Fallen im Rahmen der Veranstaltung weitere Kosten an (z.B. durch den Ausdruck weiterer Bilder)  können diese nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Bei Nichterreichen der vereinbarten Anzahl der gedruckten Bilder gibt es keinen finanziellen Ausgleich. 

Die Lieferung sowie der Auf- und Abbau der Fotobox ist kostenfrei

 

 

§ 6 Mietbedingungen und Haftung 

 

Der Mieter ist für einen ordnungsgemäßen Ablauf sowie für die zweckmäßige Verwendung des Mitgegenstandes verantwortlich und übernimmt die volle Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Verluste oder Defekte die durch ihn oder einer seiner Veranstaltungsteilnehmer zu verantworten sind. Dies gilt auch für den Fall des Untergang des Vertragsgegenstandes. 


Der Mieter haftet nicht für Defekte die ohne äußere Einwirkung oder durch Verschleiß entstanden sind. Defekte und Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter durchgeführt werden. 

Bei technischen Störungen während der Mietzeit, welche nicht durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wurden, wird versucht die Störung zeitnah zu beheben. 

Der Mieter verständigt hierzu den Vermieter telefonisch unter der Telefonnummer 0151 46793559. 

 

Sollte die Störung nicht behoben werden können, wird der vereinbarte Rechnungsbetrag im Verhältnis zur Ausfallzeit gemindert.

Ein Schadensersatz durch den Vermieter wird nicht geleistet.

 

 

§ 7 Betriebsvoraussetzungen 

 

Für die uneingeschränkte Verwendung der Fotobox ist eine Fläche von 3x3 m plus Raumhöhe.

 

Der Mieter stellt einen Bereich zur Verfügung, 

in dem ein sicherer Stand der Fotobox und 
ggf. der Hintergrund gewährleistet werden kann.
Die Fotobox darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Räumen verwendet werden.

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§ 8 Datenschutz und Nutzungsrechte 

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Die einfachen Nutzungsrechte des entstanden Bildmaterials werden an den Mieter nach vollständiger Bezahlung übertragen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern zu sehenden Personen. 

 

Falls eine Cloudsharing Funktion gebucht wurde, wird nach Ablauf einer 30 tätigen Zugriffszeit jegliches Bildmaterial final an den Mieter abgetreten, danach hat der Vermieter keinerlei Verantwortungsbereiche bzgl. der Bereitstellung der Bilder.

Der Vermieter behält sich vor, einzelne Fotos nach Absprache mit dem Mieter als Werbezwecke zu verwenden. 

Die zum Geschäftsverkehr notwendigen persönlichen Daten, sowie das entstandene Bildmaterial können durch den Vermieter gespeichert werden. Der Vermieter sichert zu, die Daten und das Bildmaterial vertraulich zu behalten. Das Bildmaterial wird 3 Monate durch den Vermieter gespeichert und anschließend gelöscht. 

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